Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2025 | Stand: Version 4.2
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen der Von Rhein GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, Deutschland (nachfolgend „Von Rhein", „Reiseveranstalter", „wir" oder „uns"), und dem Kunden (nachfolgend „Reisender", „Auftraggeber" oder „Sie") abgeschlossen werden. Von Rhein ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98542 eingetragen. Geschäftsführer: Dr. Fabian Schreiber.
Abweichende Bedingungen des Reisenden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Reisenden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Von Rhein ist von der zuständigen Bundesbehörde als Reiseveranstalter genehmigt und anerkannt. Alle Reiseprogramme werden in Übereinstimmung mit den geltenden deutschen und europäischen Vorschriften für den Reiseverkehr konzipiert und durchgeführt. Von Rhein ist Mitglied im Deutschen Reiseverband e.V. (DRV) und unterliegt dessen Verhaltenskodex für Reiseveranstalter.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsverfahren
2.1 Angebot und Annahme
Der Vertrag über Reiseleistungen kommt wie folgt zustande: Auf Basis Ihrer Reiseanfrage erstellen wir ein individuelles Reiseangebot. Das Angebot gilt für 14 Tage ab Übermittlung als verbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Mit Ihrer schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung nehmen Sie das Angebot an. Der Vertrag ist damit geschlossen.
Buchungen sind ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder über das Buchungsformular auf unserer Website) möglich. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Von Rhein.
2.2 Buchungsbestätigung
Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung. Diese enthält alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Reise, einschließlich des genauen Reiseprogramms, der vereinbarten Leistungen, des Reisepreises und der Zahlungsbedingungen. Überprüfen Sie die Buchungsbestätigung sorgfältig auf Richtigkeit und informieren Sie uns unverzüglich über etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten.
2.3 Buchung für Dritte
Wenn Sie eine Reise für weitere Personen buchen, treten Sie als Auftraggeber auf und bestätigen, dass alle mitreisenden Personen mit diesen AGB einverstanden sind und Sie zur Buchung im Namen aller Mitreisenden berechtigt sind. Sie haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller von Ihnen übermittelten Daten.
2.4 Irrtümer und offensichtliche Fehler
Von Rhein behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler in Angeboten oder Buchungsbestätigungen zu berichtigen. Offensichtliche Irrtümer, wie z. B. fehlerhafte Preisangaben, die erheblich vom marktüblichen Preis abweichen, berechtigen uns, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Fehlers rückgängig zu machen.
§ 3 Leistungsumfang und Reisebeschreibung
3.1 Vertraglich geschuldete Leistungen
Der Umfang der von Von Rhein geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Reiseangebot sowie der Buchungsbestätigung. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrages. Dazu gehören insbesondere:
- Reise- und Kfz-Haftpflichtversicherung (soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen)
- Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)
- Visa- und Einreisegebühren, es sei denn, die Beschaffung ist ausdrücklich vereinbart
- Trinkgelder und persönliche Ausgaben
- Zusätzliche Aktivitäten und Ausflüge, die nicht im Reiseprogramm enthalten sind
- Mahlzeiten und Getränke, soweit nicht im Programm enthalten
- Telefon-, Internet- und sonstige Kommunikationsgebühren
- Gebühren für Übergepäck oder Sondergepäck
3.2 Programmänderungen vor Reisebeginn
Wir behalten uns das Recht vor, vor Antritt der Reise Änderungen an einzelnen Programmbestandteilen vorzunehmen, wenn diese Änderungen geringfügig sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen (z. B. Änderung der Hauptdestination, erhebliche Preiserhöhung) werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt, und Sie erhalten das Recht, den Vertrag kostenfrei zu stornieren oder eine gleichwertige Ersatzreise anzunehmen.
3.3 Besondere Reiseanforderungen
Besondere Wünsche und Anforderungen (z. B. Diätvorschriften, Mobilitätseinschränkungen, Allergien, Zimmertypen) müssen bei der Buchung ausdrücklich mitgeteilt werden. Wir bemühen uns, derartige Anforderungen zu erfüllen, können jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit entsprechender Leistungen geben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich vertraglich vereinbart.
§ 4 Reisepreise und Preisanpassungen
4.1 Preisgestaltung
Die im Reiseangebot genannten Preise sind Endpreise und verstehen sich pro Person in Euro, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. In den Preisen sind die im Angebot aufgeführten Leistungen enthalten. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Preisänderungen nach Vertragsschluss
Wir behalten uns das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss anzupassen, wenn sich nach dem Vertragsschluss folgende Faktoren ändern und dies auf die Kosten der Reise Einfluss hat:
- Änderungen bei den Treibstoff- oder anderen Energiekosten für die Beförderung
- Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Steuern und Abgaben oder Gebühren, insbesondere Tourismusabgaben, Landetaxen, Einschiffungs- oder Ausschiffungsgebühren
- Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sie mehr als 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Erhöhungen bis 8 % des Reisepreises müssen Sie hinnehmen. Bei Erhöhungen über 8 % haben Sie das Recht, den Vertrag kostenfrei zu stornieren oder eine gleichwertige Ersatzreise anzunehmen. Preissenkungen aufgrund der oben genannten Faktoren werden wir entsprechend an Sie weitergeben.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit
Nach Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung sowie der Sicherungsscheinnummer ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 250 Euro pro Person, sofort fällig. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis sofort bei Buchung fällig.
5.2 Zahlungsmethoden
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel:
- Überweisung auf das angegebene Bankkonto (bevorzugt)
- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) — zuzüglich etwaiger Bearbeitungsgebühren
- SEPA-Lastschrift (mit gesonderter Einzugsermächtigung)
- PayPal (zuzüglich Bearbeitungsgebühr)
5.3 Verzug
Wird der Reisepreis nicht fristgerecht gezahlt, können wir nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Stornogebühren gemäß § 6 geltend machen. Es bleibt uns vorbehalten, für die Zeit des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5.4 Sicherungsschein
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen ist Von Rhein verpflichtet, vor der Annahme von Zahlungen einen Sicherungsschein auszuhändigen. Dieser Sicherungsschein gewährleistet die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Falle einer Insolvenz von Von Rhein.
§ 6 Rücktritt und Stornierung durch den Reisenden
6.1 Rücktrittsrecht
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail an [email protected]) erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Von Rhein.
6.2 Stornogebühren
Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an (prozentual vom Gesamtreisepreis):
- Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (mindestens 200 €)
- 60 bis 46 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 45 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- 7 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- Ab 3 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Reisenden bleibt vorbehalten. Die Stornogebühren werden mit dem bereits geleisteten Reisepreis verrechnet.
6.3 Kostenloser Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen
Unabhängig von den Stornogebühren haben Sie das Recht, vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Als außergewöhnliche Umstände gelten z. B. erhebliche Sicherheitsrisiken, die mit Kriegen oder anderen schwerwiegenden Sicherheitsproblemen, Naturkatastrophen oder Ausbrüchen ernster Krankheiten am Reiseziel verbunden sind.
6.4 Übertragung der Reise auf eine andere Person
Sie können bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Von Rhein kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Anforderungen der Reise nicht erfüllt oder wenn seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Treten Sie die Reise an einen Dritten ab, haften Sie und der Dritte gemeinsam für den Reisepreis sowie für etwaige durch den Eintritt des Dritten verursachte Mehrkosten.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch Von Rhein
7.1 Rücktritt vor Reisebeginn
Von Rhein ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Sich außergewöhnliche und unabwendbare Umstände ergeben, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, und Von Rhein den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt
- Die für die Durchführung der Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und Von Rhein dies innerhalb der im Katalog oder Angebot genannten Frist mitteilt
- Der Reisende trotz Mahnung und Nachfristsetzung den fälligen Reisepreis nicht zahlt
7.2 Kündigung während der Reise
Wenn ein Reisender durch sein Verhalten die Reisedurchführung erheblich stört, das Sicherheitsgefühl anderer Teilnehmer ernsthaft beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ist Von Rhein berechtigt, das Vertragsverhältnis während der Reise zu kündigen. In diesem Fall hat der Reisende die hierdurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen.
§ 8 Leistungsänderungen und Mängel während der Reise
8.1 Abhilfepflicht
Sind Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, ist Von Rhein zur Abhilfe verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall kann Von Rhein die Abhilfe verweigern, und Sie erhalten das Recht auf eine Preisminderung.
8.2 Mängelanzeige und Fristsetzung
Sie sind verpflichtet, Reisemängel unverzüglich gegenüber dem lokalen Reiseleiter oder der Notfallhotline von Von Rhein anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Versäumen Sie dies schuldhaft, mindern sich etwaige Gewährleistungsansprüche. Bei Mangelfeststellung wird Von Rhein unverzüglich tätig.
8.3 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer der mangelhaften Reiseleistung können Sie eine Preisminderung verlangen. Die Minderung wird nach dem Anteil der beeinträchtigten Leistung am Gesamtreisepreis berechnet. Für die Beurteilung von Reisemängeln kann auf die ADAC-Preisminderungstabelle oder ähnliche anerkannte Bewertungsmaßstäbe zurückgegriffen werden.
8.4 Kündigung wegen erheblicher Mängel
Sofern Von Rhein einem erheblichen Reisemangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abhilft, können Sie den Vertrag kündigen. Nach der Kündigung sind Sie berechtigt, Von Rhein zur Beförderung an den Abgangsort zu verpflichten, wenn der Vertrag eine Beförderung einschließt. Von Rhein trägt in diesem Fall etwaige Kosten der Rückbeförderung.
§ 9 Haftung von Von Rhein
9.1 Grundsätzliche Haftung
Von Rhein haftet für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haften für Schäden, die durch mangelhafte Reiseleistungen entstehen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Verschulden des Reisenden selbst oder auf unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen.
9.2 Haftungsbegrenzungen
Die vertragliche Haftung von Von Rhein für Schäden, die keine Personenschäden sind, beschränkt sich auf das Dreifache des Reisepreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen bleiben unberührt, sofern der Schaden weder auf vorsätzlichem noch auf grob fahrlässigem Verhalten von Von Rhein beruht.
9.3 Haftungsausschluss bei Fremdleistungen
Von Rhein übernimmt keine Haftung für Leistungen, die als Fremdleistungen ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Bei diesen Leistungen handelt Von Rhein lediglich als Vermittler. Die Haftung für vermittelte Fremdleistungen richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers.
9.4 Höhere Gewalt
Von Rhein haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehene, außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Kriege, terroristische Anschläge, Pandemien oder ähnliche Ereignisse, die Von Rhein oder Dritte, von denen Von Rhein Leistungen bezieht, betreffen und die die Durchführung der Reise verhindern oder erheblich beeinträchtigen.
§ 10 Obliegenheiten des Reisenden
10.1 Eigenverantwortung
Jeder Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise notwendigen Formalitäten verantwortlich, insbesondere für:
- Gültigkeit des Reisepasses oder Personalausweises
- Einholung erforderlicher Visa und Einreisegenehmigungen (soweit nicht ausdrücklich von Von Rhein übernommen)
- Einhaltung etwaiger Gesundheitsvorschriften und Impfempfehlungen
- Rechtzeitiges Erscheinen an Treffpunkten und zum Antritt von Transfers
- Befolgung der Sicherheitshinweise und Anweisungen des Reiseleiters
10.2 Gesundheitliche Eignung
Der Reisende ist verpflichtet, Von Rhein über gesundheitliche Einschränkungen, Behinderungen oder sonstige Umstände zu informieren, die die Reisedurchführung beeinflussen könnten. Von Rhein kann in begründeten Fällen ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung für die Reise verlangen.
10.3 Pflicht zur Schadensminderung
Im Falle von Reisemängeln ist der Reisende verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen und Von Rhein unverzüglich über aufgetretene Mängel zu informieren, um Von Rhein die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben.
§ 11 Reiseversicherung
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittsversicherung: Schützt Sie im Falle einer notwendigen Stornierung der Reise aus Krankheits- oder Unfallgründen sowie bei anderen unerwarteten Ereignissen.
- Reisekrankenversicherung: Deckt Krankheits- und Unfallkosten im Ausland ab und beinhaltet im Idealfall einen Rücktransport ins Heimatland.
- Reisegepäckversicherung: Schützt Ihr Gepäck gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung.
- Reisehaftpflichtversicherung: Schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie unbeabsichtigt Dritten zufügen.
Von Rhein vermittelt auf Wunsch entsprechende Versicherungsprodukte. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Von Rhein haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen eines angemessenen Versicherungsschutzes entstehen.
§ 12 Reisedokumente und Einreisebestimmungen
12.1 Reisedokumente
Sie sind selbst für die Beschaffung und Gültigkeit aller erforderlichen Reisedokumente verantwortlich. Für Reisen innerhalb Deutschlands und innerhalb des Schengenraums ist grundsätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Von Rhein informiert auf Anfrage über die spezifischen Einreisebestimmungen für die gewählte Destination, übernimmt jedoch keine Garantie für die Aktualität dieser Informationen.
12.2 Visa
Die Einholung erforderlicher Visa liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Reisenden, es sei denn, Von Rhein hat die Visabeschaffung ausdrücklich als Leistungsbestandteil übernommen. Von Rhein unterstützt auf Anfrage bei der Visaantragstellung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Erteilung oder Ablehnung von Visa durch die zuständigen Behörden.
12.3 Gesundheitsvorschriften
Bei Reisen in bestimmte Regionen können Impfvorschriften oder gesundheitliche Anforderungen gelten. Von Rhein informiert über bekannte Gesundheitsvorschriften, empfiehlt jedoch, aktuelle Informationen beim Auswärtigen Amt oder dem Robert Koch-Institut zu erfragen.
§ 13 Verhalten auf Reisen und Verhaltenskodex
13.1 Respektvoller Umgang
Von Rhein legt großen Wert auf einen respektvollen und würdevollen Umgang aller Reisenden miteinander sowie mit den Menschen und der Natur am Reiseziel. Diskriminierung, Belästigung oder unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Reisenden, dem Reisepersonal oder der einheimischen Bevölkerung werden nicht toleriert.
13.2 Nachhaltiges Reisen
Wir verpflichten uns zu nachhaltigem Tourismus und bitten unsere Reisenden, dies zu unterstützen. Dies umfasst die Schonung der natürlichen Umgebung, den Respekt vor lokalen Traditionen und Kulturen sowie die Minimierung des ökologischen Fußabdrucks während der Reise.
§ 14 Datenschutz im Reiseverhältnis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Reisenden erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung, die unter vonrhein.de/privacy-policy.html abrufbar ist. Zur Durchführung der gebuchten Reise ist Von Rhein berechtigt, erforderliche personenbezogene Daten an die zur Leistungserbringung notwendigen Drittanbieter (Hotels, Chauffeure, Reiseführer etc.) weiterzugeben. Durch die Buchung stimmen Sie dieser Weitergabe im erforderlichen Umfang zu.
§ 15 Sondersituationen und Force Majeure
15.1 Pandemien und Seuchen
Im Falle einer behördlich ausgerufenen Pandemie oder einer lokalen Epidemie, die Reisewarnungen oder Einreisebeschränkungen zur Folge hat, gelten folgende Regelungen: Von Rhein wird betroffene Reisende unverzüglich informieren und alternative Optionen anbieten. Bei unvermeidlichen Einschränkungen gelten die allgemeinen Regelungen zu außergewöhnlichen Umständen gemäß § 6.3 dieser AGB.
15.2 Politische Unruhen und Sicherheitslagen
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts werden bei der Programmplanung berücksichtigt. Bei Aussprache einer Reisewarnung nach Buchung haben Reisende das Recht auf kostenfreie Stornierung gemäß § 6.3 dieser AGB.
15.3 Naturkatastrophen
Bei Naturkatastrophen, die nach Buchung eintreten und die Durchführung der Reise gefährden, hat Von Rhein das Recht, das Reiseprogramm anzupassen oder die Reise zu stornieren. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.
§ 16 Beschwerden und Reklamationen
16.1 Während der Reise
Mängel während der Reise müssen unverzüglich dem vor Ort zuständigen Reiseleiter oder der Notfallhotline von Von Rhein gemeldet werden, um Von Rhein die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Beschwerden, die während der Reise nicht gemeldet wurden, schließen spätere Schadensersatzansprüche nicht aus, können jedoch bei der Beurteilung der Ansprüche berücksichtigt werden.
16.2 Nach der Reise
Beschwerden nach Reiseende müssen innerhalb von 28 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende schriftlich bei Von Rhein eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, die Versäumung der Frist ist nicht auf Verschulden des Reisenden zurückzuführen oder Von Rhein hat arglistig gehandelt.
16.3 Alternative Streitbeilegung
Wir sind Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV) und unterstützen die außergerichtliche Konfliktlösung. Bei ungelösten Streitigkeiten aus Reiseverträgen können Reisende die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) oder die Schlichtungsstelle des Deutschen Reiseverbands anrufen:
Schlichtungsstelle des Deutschen Reiseverbands (DRV)
Glinkastraße 5-7
10117 Berlin
www.drv.de/schlichtungsstelle
§ 17 Ausschluss- und Verjährungsfristen
17.1 Ansprüche wegen Reisemängeln
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen gemäß §§ 651i ff. BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
17.2 Sonstige Ansprüche
Sonstige Ansprüche aus dem Reisevertrag, die nicht unter § 651i ff. BGB fallen, verjähren in der gesetzlichen Regelverjährungsfrist von drei Jahren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine kürzere Frist vorsehen.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Von Rhein und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Rechts des Landes gelten, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18.2 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
18.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18.4 Schriftformerfordernis
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Reisevertrag sind nicht wirksam. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
18.5 Aktualität der AGB
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Fassung. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit für zukünftige Buchungen zu ändern. Für abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 19 Kontakt und Notfallnummern
Für alle Anfragen, Buchungen und Notfälle stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Von Rhein GmbH
Hohenzollernring 57
50672 Köln, Deutschland
Telefon (Büro): +49 221 4711 882
Telefon (Notfall 24/7): +49 221 4711 883
E-Mail: [email protected]
Website: vonrhein.de
Handelsregister: HRB 98542, Amtsgericht Köln
USt-IdNr.: DE 312456789
Von Rhein ist Mitglied im Deutschen Reiseverband e.V. (DRV) und verpflichtet sich zur Einhaltung des DRV-Verhaltenskodex für Reiseveranstalter. Von der Regierung genehmigt als zugelassener Reiseveranstalter gemäß den Vorschriften des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der zuständigen Landesbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.